Mitgliederversammlung (MGV)

Die MGV findet laut Satzung jährlich im ersten Quartal statt. > Satzung
Der genaue Termin wird spätestens 4 Wochen vorher hier veröffentlicht und die Mitglieder schriftlich eingeladen.

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ eines jeden Vereins und doch nur ein Verwaltungsakt. Das Nichterscheinen zur Mitgliederversammlung ist der größte Vertrauensbeweis für die Arbeit des Vorstandes - ohne Ironie. Wenn es Beschwerden, Fragen oder Wünsche gibt, bitte nicht bis zur Mitgliederversammlung warten, gleich klären.
Wer gerne im Vorstand mitarbeiten möchte, ist jederzeit herzlich eingeladen sich zu melden.
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Aufgaben der MGV laut Satzung

  • Anhörung der Berichte des Vorstandes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes, alle zwei Jahre (gerade Jahreszahl)
  • Entscheidung über vom Vorstand abgelehnte Mitgliedsanträge (auf Antrag).
  • Rücknahme von einem Ausschluss durch den Vorstand (auf Antrag).
  • An- und Aberkennung von Ehrenmitgliedschaft (auf Antrag).
  • ändert die Satzung und den Vereinszweck (muss in der Tagesordung aufegführt sein)
  • entscheidet über Anträge von Mitgliedern

Stimmrecht laut Satzung

Stimmberechtigt sind beitragszahlende, natürliche Personen ab 18 Jahren, die mindestens 1 Jahr Mitglied sind. Die Stimme ist nicht übertragbar.

Mitglieder, die vom Beitrag befreit sind, haben bei der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Davon ausgenommen sind die Gründungsmitglieder, Ehrenmitglieder und gewählte wie ernannte Funktionäre, die auch dann eine Stimme haben, wenn Beitragsfreiheit herrscht.

Die stimmberechtigten Mitglieder werden schriftlich eingeladen. Die Übermittlung erfolgt per Email. Ist keine E-Mailadresse bekannt, dann per Brief. Des weiteren wird die Einladung auf der Internetseite veröffentlicht. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.


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